§ 1 – GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Lieferungen und Überlassung von Sprachassistenten und Zusatzfunktionen der ThinkInNet B.V.
§ 2 – ANGEBOTE, AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN, QUALITÄT, PREISE UND PREISÄNDERUNGEN
- Technische und gestalterische, für den Auftraggeber (fortan AG genannt) zumutbare Abweichungen der Sprachassistenten und Zusatzfunktionen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen digitalen und schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen ThinkInNet B.V. hergeleitet werden können.
- Angaben und Auskünfte über die Eignung und Verwendung der Sprachassistenten und Zusatzfunktionen, insbesondere im Bezug auf einen bestimmten wirtschaftlichen Verwendungszweck, sind unverbindlich.
- Der AG ist gehalten, ThinkInNet B.V. alle in seiner Sphäre liegenden und von der ThinkInNet B.V. zu berücksichtigenden Einsatzbedingungen, Umgebungsbedingungen und Installationsvoraussetzungen vorab mitzuteilen.
- Für die Beachtung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bei der Verwendung der Sprachassistenten und Zusatzfunktionen ist allein der AG verantwortlich.
- Nebenabreden, Zusagen oder Vereinbarungen verpflichten ThinkInNet B.V. nur nach entsprechender schriftlicher Ergänzung der Auftragsbestätigung.
- Die Entgelte für die gebuchten Pakete, für zusätzliche Dialoge sowie für etwaige Zusatzfunktionen (wie z.B. SMS Versand) und einmalige Gebühren (wie z.B. die Inbetriebnahme) sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Belaufen sich von der ThinkInNet B.V. geltend gemachte Preiserhöhungen auf mehr als 5 % des Preises der Gesamtlieferung, ist der AG berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 – LIEFERTERMINE, LIEFERUNG, LEISTUNG UND RÜCKTRITT
- Von der ThinkInNet B.V. genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Die Lieferverpflichtung der ThinkInNet B.V. steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wird ThinkInNet B.V. – ohne ihr Verschulden – von Dritten mit zur Inbetriebnahme der Sprachassistenten und Zusatzfunktionen benötigter Dritt-Software, -Hardware und/ oder Services nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß beliefert, werden ThinkInNet B.V. und der AG einvernehmlich den Vertrag den veränderten Bedingungen, ggf. unter Einbeziehung von Alternativen anpassen.
- Hat ThinkInNet B.V. die Inbetriebnahme der Sprachassistenten und Zusatzfunktionen für den AG übernommen und stellt sich heraus, dass der AG die Gegebenheiten der Installationsumgebung und eventuell zu beachtende Installationsvoraussetzungen beim AG nicht, nicht vollständig oder nicht den Tatsachen entsprechend mitgeteilt hat, steht ThinkInNet B.V. nicht für die sich hieraus ergebenden Verzögerungen ein. ThinkInNet B.V. ist weiter berechtigt, die sich durch die fehlerhaften Informationen voraussichtlich entstehenden Zusatzaufwendungen in Rechnung zu stellen. Soweit sich aufgrund der Gegebenheiten zeigt, dass eine Inbetriebnahme nicht oder nicht sinnvoll durchgeführt werden kann, ist ThinkInNet B.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. ThinkInNet B.V. ist nicht verpflichtet, die ihr vor Beginn der Leistungserbringung übergebenen Dokumentationen, Informationen und Daten auf Mängelfreiheit hin zu prüfen.
- Soweit ThinkInNet B.V. Sprachassistenten nach Angaben des AGs herstellt und hierbei Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der AG ThinkInNet B.V. von sämtlichen hiermit zusammenhängenden Ansprüchen frei.
§ 4 – ABNAHME UND MÄNGEL
- ThinkInNet B.V. ist berechtigt, auch Teillieferungen oder -Leistungen in Bezug auf die Sprachassistenten und Zusatzfunktionen zu erbringen und, soweit diese infolge der weiteren Ausführung der Leistung nicht mehr überprüfbar sind, eine Zwischen-Abnahme zu verlangen.
- Der AG ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 2 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung durchzuführen. Aufgrund von Mängeln, die nicht wesentlich sind, darf die Abnahme nicht verweigert werden, wenn die Beseitigung der Mängel von ThinkInNet B.V. zugesagt wird.
- Äußert sich der AG trotz erfolgter Abnahmeaufforderung nicht innerhalb der Frist nach Ziff. 2, gilt die Abnahme als erfolgt. Dies gilt ebenso, wenn der AG die Sprachassistenten und Zusatzfunktionen oder einen Teil davon in Betrieb oder in sonstiger Weise in Benutzung genommen hat.
- Abweichungen bei den Eigenschaften der gelieferten Sprachassistenten und Zusatzfunktionen, die innerhalb handelsüblicher Grenzen liegen oder geringfügig sind, gelten nicht als Mängel im Sinne des Vertrages zwischen ThinkInNet B.V. und AG.
§ 5 – GEWÄHRLEISTUNG
- ThinkInNet B.V. übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die vertragsgegenständliche Sprachassistenten und Zusatzfunktionen die vereinbarten Funktionen erfüllt
- Offensichtliche Fehler hat der Kunde der ThinkInNet B.V. binnen einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung des Fehlers mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlöschen Gewährleistungsrechte des Kunden bezüglich dieser Fehler.
- Mitgeteilte Fehler sind von ThinkInNet B.V. kostenfrei zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, muss ThinkInNet B.V. eine Ausweichlösung entwickeln.
- Gelingt es ThinkInNet B.V. nicht ihren Verpflichtungen in angemessener Zeit und mit mindestens zwei Nachbesserungsversuchen nachzukommen, so kann der AG vom Vertrag zurücktreten.
- ThinkInNet B.V. übernimmt keine Gewährleistung für Fehlerzustände, die durch Nicht-Verfügbarkeit oder Fehlverhalten der benötigten Dritt-Software, -Hardware und/ oder Services oder durch sonstige Dritteinflüsse verursacht werden.
§ 6 – SCHUTZ- UND URHEBERRECHTE
- ThinkInNet B.V. bleibt Eigentümer der vertragsgegenständlichen Sprachassistenten und Zusatzfunktionen/ Dokumentationen/ Schulungsmaterial und aller von ihnen gemachten oder entwickelten Erfindungen, Konstruktionen und Verfahren und es werden keine gewerblichen oder nicht-gewerblichen Schutzrechte gewährt, soweit nicht etwas anderes geregelt ist. Dies gilt insbesondere auch für den konfigurierbaren Bereich der Dienste und Funktionen. Erlaubte Modifikationen führen nicht zur Miturheberschaft des AG oder seiner Mitarbeiter/innen.
- Die Inhaberschaft der Urheberrechte an Sprachassistenten und Zusatzfunktionen, sowie an der entsprechenden Dokumentation verbleibt bei ThinkInNet B.V..
- Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich bestimmt ist, erwirbt der AG – nach vollständiger Erfüllung seiner Verpflichtungen – das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Sprachassistenten und Zusatzfunktionen/ Dokumentationen/ Schulungsmaterial. Für die Nutzung der gelieferten Software durch den AG gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der ThinkInNet B.V..
- Der AG kann die vorstehend genannten Sprachassistenten und Zusatzfunktionen nicht auf eine andere Partei übertragen
- ThinkInNet B.V. stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den überlassenen von ihr selbst erstellen Dienste und Funktionen in ihrer vertragsmäßigen Fassung frei. ThinkInNet B.V. ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem AG durchzuführen.
§ 7 – HAFTUNG
- ThinkInNet B.V. übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden sowie Umsatzausfällen, die dem AG durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, mit einer Höchstgrenze in Höhe von 100,– EUR begrenzt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Handeln von Erfüllungsgehilfen der ThinkInNet B.V. entstanden sind. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- ThinkInNet B.V. übernimmt keine Verantwortung für die Eintragungen im Reservierungssystem, insbesondere nicht für den vom AG beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg oder Schäden.
- Für die Folgen einer Nicht-Verfügbarkeit der benötigten Dritt-Software, -Hardware und/ oder Services, ist ThinkInNet B.V. nicht verantwortlich. Gleiches gilt für Änderungen im konfigurierbaren Bereich der Sprachassistenten.
§ 8 – ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Vertragsbedingungen
Entgegenstehende oder von den Bedingungen der ThinkInNet B.V. abweichende Bedingungen des AG gelten nicht, es sei denn, die ThinkInNet B.V. hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie gelten auch dann nicht, wenn die ThinkInNet B.V. in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen der ThinkInNet B.V. abweichenden Bedingungen des AGs dessen Leistungen vorbehaltlos ausführt. - Geltung von Angeboten
Nebenabreden und Änderungen durch den Auftraggeber sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die ThinkInNet B.V. wirksam. Sie sind nur dann von dem im Angebot angegebenen Preis umfasst, wenn dies ausdrücklich und schriftlich durch die ThinkInNet B.V. bestätigt wird. - Preise
Die Preise verstehen sich netto Kasse zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und anderer länderspezifischer Abgaben ohne Zölle. Die Entgelte für die gebuchten Pakete, für zusätzliche Dialoge sowie für etwaige Zusatzfunktionen (wie z.B. SMS Versand) und einmalige Gebühren (wie z.B. die Inbetriebnahme) sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Soweit beim AG Steuern oder Abgaben auf die von der ThinkInNet B.V. erbrachte Leistung anfallen (Quellensteuer), stellt der AG die ThinkInNet B.V. von diesen Steuern und Abgaben frei. - Zahlungsbedingungen
ThinkInNet B.V. ist zu Teilleistungen und Teilabrechnungen berechtigt (s. ABNAHME UND MÄNGEL). Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage netto nach Rechnungsstellung. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen aller Art ist der Eingang der Zahlung bei der ThinkInNet B.V. maßgebend. Die ThinkInNet B.V. ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des AG anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die ThinkInNet B.V. berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nur dann zu, wenn dieses Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis wie der Gegenanspruch der ThinkInNet B.V. beruht. Aufrechnungen sind ausgeschlossen, wenn die Gegenforderung nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Droht der AG, zahlungsunfähig zu werden oder wird über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt, ist die ThinkInNet B.V. berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen oder die Leistung zurückzuhalten, bis die entsprechende Gegenleistung bewirkt oder der AG hinreichende Sicherheit gestellt hat. Die ThinkInNet B.V. ist berechtigt, eine bestehende Restschuld insgesamt fällig zustellen. Darüber hinaus hat die ThinkInNet B.V. das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Kosten des Zahlungsverkehrs bei Auslandsgeschäften gehen zu Lasten des AG. - Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beginnt nach Bestätigung der Bestellung des AG durch die ThinkInNet B.V. , jedoch nicht vor Eingang aller zur Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Informationen und/oder Materialien des AG bzw. einer vereinbarten Vorauszahlung. Sie ist nach bestem Wissen unter Berücksichtigung einer ggf. erforderlichen planmäßigen Mitwirkung des AG ermittelt und setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des AG voraus. Angegebene Termine sind daher unverbindlich. Die Ziff. 3 bleibt unberührt. Erkennt die ThinkInNet B.V., dass die Bearbeitungszeit für die Bearbeitung der Aufgabe nicht ausreicht, wird sie dies dem AG unter Angabe der Ursache mitteilen. In diesem Fall werden sich ThinkInNet B.V. und AG über eine Verlängerung der Bearbeitungszeit verständigen. Ist die eingetretene Verzögerung für den AG nicht zumutbar und hat die ThinkInNet B.V. sie allein zu vertreten, kann der AG den Vertrag kündigen. - Geheimhaltung
Jedwede Kenntnis über die ThinkInNet B.V., ihren Betrieb und Informationen jedweder Art aus der Sphäre der ThinkInNet B.V. behandelt der AG vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Darunter fallen nicht bereits öffentlich bekannte Informationen über die ThinkInNet B.V. oder ihre Arbeit. - Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Auf die Beziehung zwischen AG und ThinkInNet B.V. findet ausschließlich niederländisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes Anwendung. - Sonstiges
Änderungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich. An die Stelle unwirksamer Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Der AG wird gemäß Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR) darauf hingewiesen, dass die ThinkInNet B.V. seine Daten EDV-mäßig speichert (s. auch DATENSCHUTZERKLÄRUNG und DSGVO).